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Ausländische Online-Handelsplattformen sollen Recycling mitbezahlen

Die befürwortende Stellungnahme veröffentlichte der Bundesrat am Donnerstag ohne Angabe einer Begründung. Die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) eingereichte Motion kritisiert, dass inländische Unternehmen und ausländische Online-Handelsplattformen heute nicht gleich behandelt würden.
Während Schweizer Hersteller, Importeure und Händler zur Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings beitrügen, könnten sich ausländische Plattform-Betreiber diesen Verpflichtungen weitgehend entziehen. Denn sie gälten rechtlich primär als Vermittler.
Angesichts des zunehmenden Online-Handels über die Landesgrenzen hinweg sei das nicht mehr sachgerecht. Die Urek-N fordert deshalb, dass, wer den Zugang zum Schweizer Markt ermögliche und wirtschaftlich davon profitiere, angemessen in die Entsorgungs- und Recyclingsysteme einbezogen werden sollte.
Die Motion verlangt auch rechtliche und organisatorische Massnahmen, damit die ausländischen Online-Händler die Gebühren abliefern. Sie könnten zum Beispiel verpflichtet werden, eine Vertretung in der Schweiz einzurichten. Als nächstes hat der Nationalrat über die Motion zu entscheiden.