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Bundesrat ist für Erweiterung der Sonntagsarbeit im Detailhandel

Begrüssenswert ist aus Sicht des Bundesrates, dass der föderalistische Ansatz gewahrt bleibt. Die Kantone könnten somit entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen und wie sie gegebenenfalls diese Bestimmung auf kantonaler Ebene umsetzen wollen. Das hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, die er am 22. April 2026 verabschiedet hat.
Bereits heute können die Kantone vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmende ohne Ausnahmebewilligung in Verkaufsgeschäften beschäftigt werden dürfen. Der Entwurf der Kommission sieht vor, diesen Höchstwert auf zwölf Sonntage pro Kalenderjahr zu erhöhen. Damit setzt die Kommission die 2023 überwiesene Standesinitiative des Kantons Zürich «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten» um.
Der Bundesrat spricht von einer massvollen Flexibilisierung. Die im Arbeitsgesetz festgelegten Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Sonntagsarbeit kämen auch an diesen Sonntagen zur Anwendung, so der Bundesrat. Schliesslich entscheide auch jedes Verkaufsgeschäft unter Abwägung von Mehrumsatz und Kosten selbst, ob es an den kantonal vorgesehenen Sonntagen Personal beschäftigen möchte oder nicht.
Als nächstes wird sich die WAK-S mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen. Anschliessend gelangt der Gesetzesentwurf vors Parlament.
Der Detailhandelsdachverband Swiss Retail Federation unterstützt eine Erhöhung der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe von 4 auf 12. Gemäss dem Verband brauche es flexible und praxisnahe Lösungen, um Innenstädte attraktiver zu machen – für Konsumenten, Händler und den Tourismus.