Handel / Politik
30. März 2026

EU führt neue Bearbeitungsgebühr für billige Online-Ware ein

Im Kampf gegen die Flut kleiner Pakete aus Onlinekäufen aus Drittstaaten führt die EU eine neue Bearbeitungsgebühr ein. Ab 1. November soll die neue Abgabe für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten.
Die Höhe der Gebühr muss noch von der EU-Kommission festgelegt werden. (Symbolbild: Alexandre Lallemand/Unsplash)

Die Gebühr soll von den nationalen Behörden erhoben werden. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder in Brüssel, wie beide mitteilten.

Die Höhe der Gebühr muss noch von der EU-Kommission festgelegt werden. Mit der Abgabe sollen die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel gedeckt werden - etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.

Neue Zollgebühren kommen

Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu geplanten neuen Zollgebühren. Zwar können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro bislang zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden. Um unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, gilt jedoch ab Juli für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro. Diese Massnahme soll vorübergehend gelten, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind. Derzeit ist das für 2028 geplant.

Mit dem Abschaffen der Freigrenze soll etwa sichergestellt werden, dass alle Händler - unabhängig von ihrem Standort - die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Ob günstige Produkte durch die neuen Abgaben teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen.

Die neuen Regeln dürften etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Der Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an, deutlich mehr als in den beiden Vorjahren.

Shoppingportale bei Verbrauchern beliebt

Als Beispiel Deutschland: Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) werden täglich etwa 400'000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen in Deutschland bei Temu und Shein ein.

Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert.

Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller und Händler als auch Marktplatz. Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen.

Neben der neuen Bearbeitungsgebühr sollen weitere Massnahmen im Rahmen der Reform des EU-Zollrahmens dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen, wie die EU-Länder mitteilten.

sda
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