Lockdown: Was bedeutet das für die Papeterien und Spielwarendetaillisten
Welche Regeln gelten und was fällt unter das Sortiment Papier- und Schreibwaren? Was ist mit den Spielwarendetaillisten? Der Verband Schweizer Papeterien informiert über die aktuelle Regelung.
Aktuell dürfen Papeterien ab dem 18. Januar 2021 ein eingeschränktes Sortiment (Papier- und Schreibwaren) verkaufen. Der Verband versucht mit Nachdruck eine Definition zu erhalten, welche Produktegruppen darin enthalten sind.
Vom stv. Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, Herr Henrique Schneider, haben wir folgende Antwort erhalten: "Von Bern aus wird es keine Definition des Sortiments geben. Alle, die Schreib- und Papierwaren verkaufen, dürfen diese Waren verkaufen, also Papeterien, Märkte, Tante-Ema-Läden usw. Also, das Sortiment ist zum Verkauf freigegeben und damit dürfen alle dieses Sortiment verkaufen. Die Sache ist so formuliert, dass sie den Betrieben Spielraum gibt. Es ist eine individuelle Entscheidung, wie man diesen ausnützt."
Der Verband hat eine Sortimentsliste der Artikel des täglichen Bedarfs zusammengestellt. Sie soll den Betrieben bei der Diskussion mit den lokalen Behörden als unverbindliches Hilfsmittel dienen. Sie ist nicht rechtlich abgeklärt. Auch ist sie weder vollständig noch abschliessend.
das Abholen bestellter Ware (click and collect) ist weiterhin möglich.
Weiterhin ist noch offen ist, ob Papeterien von der neuen Härtefallregelung profitieren können. Die Abklärungen sind im Gange.
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