Handel / Politik
30. April 2026

Nationalrat will Produktesicherheit für ausländische Plattformen

Produktesicherheit soll auch für Waren gewährleistet sein, die bei ausländischen Online-Plattformen bestellt und an Privatpersonen zum Eigengebrauch in die Schweiz geliefert werden. Das verlangt der Nationalrat. Schweizer Handelsverbände begrüssen den Entscheid, darunter auch der Verband Schweizer Papeterien.
Der Nationalrat hat in der Frühlingssession zwei Motionen angenommen, die ausländische Onlinehändler stärker in die Pflicht nehmen wollen. (Symbolbild: Pixabay)

Mit 101 zu 69 Stimmen und mit 19 Enthaltungen überwies der Nationalrat am 29. April eine Motion von Benjamin Roduit (Mitte/VS), gegen den Willen des Bundesrates. Als nächstes hat der Ständerat darüber zu entscheiden.

Im Ausland bestellte Produkte, die in der Schweiz eigentlich gar nicht in den Verkauf gelangen dürften, würden heute massenweise an Privatpersonen geliefert, sagte Roduit. Das könnten Spielzeuge sein oder auch potenziell gefährliche Gegenstände. Sie könnten zu grossen Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit führen.

Roduit schwebt vor, bei Verstössen gegen die Produktehaftpflicht den Zugang zu ausländischen Handelsplattformen zu sperren. Auch behördliche Verwarnungen und Verkaufsverbote sollten möglich sein, wie er zur Motion schrieb. Es brauche Druck auf diesen Markt.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, und er argumentiert mit der schieren Menge. Am Flughafen Zürich träfen jeden Tag schätzungsweise 100’000 bis 500’000 Sendungen aus Asien ein, schrieb er. Die meisten seien private Bestellungen. Diese Sendungen würden weder vom Lebensmittel- noch vom Produktesicherheitsrecht erfasst.

Kontrollen seien nicht möglich, gab Bundesrätin Baume-Schneider zu bedenken. Und Stichproben würden die Konsumenten und Konsumentinnen in falscher Sicherheit wiegen. Sie wolle deshalb keine falschen Hoffnungen in Kontrollen schüren. Bei Bestellungen im Ausland sei Vorsicht am Platze, mahnte sie und verwies auf Informationskampagnen.

Online-Handelsplattformen sollen Rechtsvertreter bestimmen

Bereits am 27. April hatte der Nationalrat einer Motion von Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) zugestimmt. Die Motion verlangt, dass grosse Online-Händler in der Schweiz mit Sitz in einem Drittstaat dazu verpflichtet werden, eine Kontaktstelle und eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bestimmen. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, schlug aber vor, das Begehren der Motionärin einer vertieften Analyse zu unterziehen und verfügbare Erfahrungswerte einzubeziehen. Eine solche Analyse sollte aufzeigen, in welchem Gesetz bzw. in welchen Gesetzen die Verankerung dieses Prinzips anzustreben wäre und welche Vor- und Nachteile damit einhergingen. Die Motion geht nun an den Ständerat.

Handel fühlt sich gehört

Verschiedene Konsumenten- und Handelsverbände begrüssen die beiden Entscheide in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Bereits seit mehreren Jahren fordern zahlreiche Wirtschafts- und Konsumentenorganisationen die Schaffung fairer Bedingungen im Online-Handel. Die beiden Beschlüsse des Nationalrates zeigten, dass das Parlament die Anliegen der Schweizer Konsumenten und Händler endlich ernst nehme, heisst es in der Mitteilung von Swiss Retail Federation, Handel Schweiz, dem Verband Schweizer Papeterien (VSP), dem Verband Schweizer Spielwarendetaillisten, PBS und Grusskarten Schweiz sowie weiteren Verbänden.

sda/mos
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