Handel / Politik
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28. April 2020

Sortimentsbeschränkung der Grossverteiler: verschärfte Kontrollmassnahmen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat auf die zahlreichen Berichte über Verstösse gegen die Sortiments­beschränkung reagiert. Er hat bei den Grossverteilern Coop und Migros und dem Bundesrat entsprechend inter­veniert. Die Volkswirtschafts­direktoren­konferenz hat daraufhin verbindlich zugesagt in den Kantonen verschärfte Kontrollmassnahmen einzuführen. Aufgrund dieser Verschärfungen und der frist­gerechten Reaktion der Gross­verteiler ver­zichtet der sgv auf eine Klage.

Die Grossverteiler Coop und Migros haben auf die Intervention des grössten Dachverbands der Schweizer Wirtschaft innerhalb der von ihm gesetzten Frist reagiert. Sie anerkennen die Schwierigkeiten in der Umsetzung der Verordnung zur Sortimentsbeschränkung. Auch der Bundesrat hat die Schwierigkeiten zur Kenntnis genommen. Er hat bereits in einer frühen Phase des Lockdowns das SECO beauftragt die Grossverteiler schriftlich abzumahnen. Aufgrund der Intervention des sgv wird die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) aktiv. Die VDK hat verbindlich zugesagt in ihren Kantonen konsequent auf gezielte Kontrollen hinzuwirken. Angesichts dieser Entwicklung entschied der Vorstand des sgv auf eine Klage zu verzichten.

Die Hauptursache für die inakzeptablen Wett­­be­werbs­­ver­zerrungen liegt nach Ansicht des Vorstands des sgv in der ungenauen Konzipierung der Covid-19-Verordnung. Statt den ganzen Handel öffnen zu lassen, hat sich der Bundesrat kapriziert, Sortimente einzuschränken. Hier kann nur noch in der Umsetzung nachgebessert werden. Deshalb konzentriert sich der sgv auf die weitere Korrektur der Verordnung und auf die Unterstützung seiner Mitgliedorganisationen in der Bewältigung der Krise.

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