Handel / Politik
(Bild: iStock.com/valentinrussanov)
07. Juni 2020

Swiss Retail fordert gelockerte Schutzkonzepte

Die noch immer strikt geltenden Vorgaben der Schutzkonzepte im Detailhandel wie zu Zeiten der Peak-Phase der Corona-Krankheitsfälle hemmen die schon verhaltenden Kundenfrequenzen zusätzlich und bremsen eine Rückkehr zur Normalität weiter aus. Darum fordert Swiss Retail Federation, dass die Schutzkonzepte parallel zu den weiteren Lockerungen in den Branchen langsam, aber konsequent an die Lagen angepasst werden können. Zudem warnt der Verband vor möglichen neuen wirtschaftlichen Risiken durch den Einsatz der geplanten Swiss-Covid-App für den Detailhandel.

Eine verbandsinterne Umfrage hat ergeben, dass sich die Kundenfrequenzen nur langsam normalisieren und die noch immer strengen Schutzmassnahmen für die Detailhändler eine schwere Bürde darstellen. Der Detailhandel hat schon sehr früh, im Rahmen der Sicherstellung der Grundversorgung sehr zielführende Schutzmassnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden ergriffen. Damals wie heute gilt es adäquat auf die Krankheitsfälle zu reagieren, jetzt aber mit einer zielführenden Lockerung der noch zu strikten Vorgaben.
Im ohnehin schon schwierigen Marktumfeld des Detailhandels (gezeichnet durch 50% höhere Kosten im Vergleich zu Anrainerstaaten, ungelöster Mietzinsproblematik, etc.) erweist sich ein starres Festhalten an den strikten Vorgaben für die Schutzkonzepte als fatal für die so wichtige Zurückgewinnung der Kunden. Das generiert zudem immense Kosten.
Eine Umfrage im Fashion-Bereich hat ergeben, dass die Kundenfrequenzen mehrheitlich zurückgingen. Bei lediglich einem Viertel der Unternehmen sind die Kundenfrequenzen im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben, bei allen anderen sind sie zum Teil um bis zu 50% gesunken. Das gesamte Segment ist nach wie vor stark gefährdet.

Lockerungen der Schutzkonzepte sind dringend nötig
Um der weiteren nachhaltigen Schwächung des Detailhandels entgegenzuwirken, sollten die Rahmenbedingungen für die Schutzkonzepte im Zuge der der sinkenden Krankheitsfälle und der damit einhergehenden generellen (weiteren) Lockerungsschritte (Lockerungen des Versammlungsverbotes etc.) angepasst werden.
Unter anderem forderte die Swiss Retail deshalb die Anpassung der 2-Meter Abstandsregeln und der Flächenbegrenzung von 1 Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche, dies sind dringend benötigte Erleichterungen, um den Detailhandel, kleinflächige Formate und besonders betroffene Segmente wie den Mode-Bereich zu stützen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Flächenbegrenzung (1 Pers pro 10qm) im Muster – und Beispielschutzkonzept per 6. Juni erfreulicherweise gestrichen. Die Schutzkonzepte im Detailhandel werden nun entsprechend angepasst. Swiss Retail fordert das BAG auf, auch die Abstandsregel adäquat anzupassen. Dabei können Erfahrungen aus dem umliegenden Ausland (z.B. Deutschland 1.5 m, Österreich 1 m) durchaus herangezogen werden.

Einsatz der Swiss-Covid-App birgt wirtschaftliche Risiken für den Detailhandel
Nach dem Ständerat muss jetzt der Nationalrat über eine dringliche Änderung des Epidemie- Gesetzes entscheiden, um den Einsatz der Swiss-Covid-App zu ermöglichen. Der Detailhandel drängt zusammen mit dem Dachverband SAV nachdrücklich darauf, dass durch den Einsatz dieser App den bereits stark von den Corona-Massnahmen betroffenen Unternehmen kein zusätzlicher Schaden zugefügt wird. Mit grosser Sorge sieht der Detailhandel die Massgabe, mit der Tracing-App, möglichst viele Personen vorsorglich unter Quarantäne zu stellen.
Dabei scheint in Kauf genommen zu werden, dass Mitarbeiter dem Arbeitsplatz auch ohne tatsächliche Infizierung, fernbleiben, um sich freiwillig in Quarantäne zu begeben. Gestützt alleine auf die App-Meldung und ohne Berücksichtigung der im Betrieb getroffenen Sicherheitsmassnahmen.
Das abrupte Verlassen oder Nichterscheinen am Arbeitsplatz durch eine im Voraus nicht abschätzbare Anzahl an Mitarbeitern bedeutet für Detailhändler mehr als nur organisatorischen Mehraufwand. Im schlimmsten Fall können Filialen lahmgelegt und somit die Versorgungssicherheit gefährdet werden. Wie der SAV fordert die Swiss Retail Federation, dass nur eine tatsächlich infizierte Person Meldungen an Dritte auslösen kann und geeignete Massnahmen getroffen werden, um die Anzahl der «Fehlalarme» zu reduzieren.

Pressedienst
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