Handel / Politik
13. Januar 2021

Zweiter Lockdown in der Schweiz ist für den Detailhandel ein schwerer Schlag

Die Sorge um den Schweizer Detailhandel ist bei der Swiss Retail Federation gross. Die heute verordnete Schliessung der Non-Food Läden wird viele Geschäfte in eine existenzbedrohende Lage manövrieren. Die stabilen beziehungsweise moderat rückläufigen Ansteckungs- und Hospitalisierungszahlen sind als positives Zeichen zu werten, wenn auch die Beurteilung der aktuellen Situation wegen des mutierten Coronavirus zurzeit schwierig ist. Diese unklare Sachlage hätte nicht zur Verhängung von verfrühten Konsequenzen zu Lasten des grössten Arbeitgebers in der Schweiz führen sollen.
Bild: unsplash.com / Tim Mossholder

Die Swiss Retail Federation teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass wir in einer sehr diffizilen Phase der Pandemie sind. Wir forderten deshalb auch nicht übereilig – trotz stabiler Zahlen – vorzeitige Lockerungen im Detailhandel, sondern legten dem Bundesrat nahe, den «Lockdown Light» im Detailhandel bis 28. Februar 2021 im Grundsatz zu verlängern, sofern es die Situation weiter erfordern würde. Trotz Offenhalten der Läden haben sich die Fallzahlen nämlich sogar moderat zurückentwickelt. Der Detailhandel ist – wie schon immer kommuniziert und aus internen Auswertungen betreffend Krankheitsausfällen erhärtet – kein Ansteckungsherd. Es erstaunt deshalb nicht, dass bis heute keine evidenzbasierten Zahlen und Fakten geliefert wurden, wonach sich Leute in den Läden angesteckt haben sollen. Obwohl sich der Detailhandel im «Lockdown Light» anpassungsfähig, proaktiv und vorbildlich gezeigt hat, wird er jetzt unverhältnismässig mit einem Lockdown bestraft.

Hohe Belastung und Unsicherheit für Mitarbeitende im Detailhandel
Für Mitarbeitende im Detailhandel ist die Aussicht auf Kurzarbeit aufgrund von Ladenschliessungen sehr belastend und führt zu Recht zu einer grossen Verunsicherung: Den Mitarbeitenden ist bewusst, dass erneute Umsatzverluste viele im Detailhandel (insbesondere im Non-Food-Handel, der schon vom Lockdown in Frühling betroffen war) hart treffen werden. Mehrkosten für die Anmietung zusätzlicher Lagerflächen für die Lagerung bereits bestellter Waren, spätere Rabattierung von Saison-Waren, die nicht verkauft wurden (mit sattem Margenabschlag bei schon dünnen Margen), erhöhte Transport- und Handling-Kosten sowie Belastung über Fixkosten ohne Umsatz (insb. Miete) fallen an und gefährden viele Arbeitsplätze. Zudem zeigen Erfahrungen aus dem Ausland, dass Lockdowns keine nachhaltige Strategie sind und keine Verhaltensänderung bei den Konsumenten bewirken und sogar einen kontraproduktiven Nachholbedarf und Nachlässigkeit im Umgang mit den Vorsichtsmassnahmen generieren.

Monatliche Umsatzverluste in Milliardenhöhe ohne Fixkostenbeiträge für den Non-Food Detailhandel nicht verkraftbar
Die erneute Schliessung der Geschäfte, die nicht Güter des täglichen Gebrauchs verkaufen, bedeutet schweizweit einen monatlichen Umsatzverlust von rund 3,2 Milliarden CHF. Die Covid-19-Härtefallverordnung greift bislang bei einem Lockdown als Hilfe für die direkt oder indirekt betroffenen Detailhändler deutlich zu kurz. Aufgrund des Lockdowns und den anderen Massnahmen, wie Home-Office Pflicht, die die Frequenzen weiter stark zurückbinden, fordern wir vom Bund eine Fixkosten-Beteiligung. Die Non-Food-Detailhändler haben bereits im ersten Lockdown im Frühling 2020 sämtliche anfallenden und trotz Schliessung weiterlaufenden Fixkosten, die nicht durch die Kurzarbeitsentschädigungen abgegolten wurden, selbst getragen. Das «Polster» ist weg und die Non-Food-Detailhändler nicht mehr in der Lage, den hohen Fixkostenanteil während des erneuten, behördlich verordneten Lockdowns zu stemmen. Ohne anteilsmässige Übernahme der Fixkosten durch den Bund wird es zu einer massiven Konkurswelle im Detailhandel kommen und in der Konsequenz zum Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen. Der Detailhandel war im Jahr 2020 bereits ohne Lockdown die von Arbeitslosigkeit am zweitmeisten betroffene Branche. So sind die Arbeitslosenzahlen im starken Detailhandelsmonat Dezember, im Jahr 2020 um 42,5% gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.


Lösung mit moderatem Fixkostenbeitrag mit Cap
Die Swiss Retail fordert vom Bundesrat umgehend einen moderaten Fixkostenbeitrag und hat dazu zwei Modelle entwickelt und platziert. Sie gelten für den Zeitraum, ab dem ersten Tag der verordneten Massnahmen. Je nach Umsatzeinbruch aufgrund der verordneten Massnahmen zum Vergleichszeitraum aus dem Jahr 2019 (KW bezogen) sollen Teile der Fixkosten vom Bund übernommen werden, wobei die Fixkosten (pro rata temporis: Miete oder Pacht, Energie und sonstige Nebenkosten, sonstige vertraglich vereinbarte Fixkosten wie Centerbeiträge, Reinigungspauschale, Geldentsorgung, Wartungen oder Versicherung und Abschreibung, jedoch nur zu Hälfte) in zweierlei Hinsicht plafoniert werden: (i) Durch die Definition der anrechenbaren Kosten, die sehr eng definiert werden und (ii) durch eine gestaffelte prozentuale Beschränkung. Nur der Betrag nach Abzug dieser zwei Plafonierungsschritte soll durch den Bund getragen und abgegolten werden.
Die Struktur der Modelle erlaubt es Detailhändlern, die alles unternommen haben, um die Coronakrise einigermassen zu meistern und die nicht von der Covid-19-Härtefallverordnung profitieren können, ihr gesundes Unternehmen am Leben zu erhalten und die damit verbundenen Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern, ohne sich auf Kosten des Staates zu bereichern oder ein marodes Geschäft zu sanieren. 

Swiss Retail Federation
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