Spiel
04. November 2025

Keine Weichmacher in Weichplastik-Spielzeug gefunden

Spielzeuge mit gesundheitsgefährdenden Weichmachern wie Phthalaten sind seltener geworden. Eine aktuelle Untersuchung der kantonalen Laboratorien der Ostschweiz zeigt erfreuliche Resultate.
28 Spielzeuge wurden auf verbotene Phtalate untersucht. (Bild: ASVA)

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion haben die kantonalen Laboratorien der Ostschweiz 28 Spielzeuge auf Weichmacher untersucht – alle Proben erfüllten bezüglich den eingesetzten Weichmachern die gesetzlichen Anforderungen. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) des Kantons St. Gallen spricht in einer Mitteilung von «erfreulichen Resultaten».

Bei den untersuchten Spielzeugen konnten demnach keine verbotenen Weichmacher über dem gesetzlichen Grenzwert nachgewiesen werden. Etwas weniger gut sah es bei der Kennzeichnung und den Konformitätserklärungen aus. Bei zwei Proben (15 %) fehlte eine gültige Konformitätserklärung. Die betroffenen Betriebe wurden darauf hingewiesen und erhielten die Möglichkeit, diese nachzureichen, heisst es in der Mitteilung. Auch bei der Kennzeichnung gab es bei zwei Spielzeugen Mängel. Die Betriebe wurden aufgefordert, die Kennzeichnung anzupassen.

Verbotene Weichmacher wie Phthalate in Spielzeugen gefährden Kinder, weil diese Spielzeuge in den Mund nehmen und dabei gesundheitsschädliche Stoffe aufnehmen könnten. Dank strengerer Vorgaben und regelmässiger Kontrollen sei die Beanstandungsquote in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, schreibt heisst es in der Mitteilung weiter.

Spielwarenverband mahnt seine Mitglieder

Der Spielwarenverband Schweiz (SVS) freut sich über die Resultate. «Dieses Ergebnis unterstreicht die erfolgreichen Anstrengungen der Hersteller und Händler, die Sicherheit von Spielzeug kontinuierlich zu verbessern», schreibt der Verband auf seiner Website. Gleichzeitig mahnt der SVS seine Mitglieder, dass die Produktkennzeichnungen korrekt und vollständig sein müssten. Dazu gehörten insbesondere die eindeutige Angabe des Herstellers oder Importeurs mit vollständiger Adresse, die CE-Kennzeichnung als Bestätigung der Konformität mit den EU-Normen und gegebenenfalls notwendige Warnhinweise und Altersangaben.

Pressedienst
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